Wenn Sie uns erstmalig anrufen und einen Termin wünschen,
nehmen wir gerne Ihre Anliegen entgegen. Sie erhalten dann umgehend einen
Fragebogen. Wenn uns dieser ausgefüllt vorliegt, wird jeder Bogen für
eine schnelle und gezielte Terminvergabe persönlich von den Ärzten
ausgewertet. Daraufhin erhalten Sie eine schriftliche Terminbestätigung.
Dieser Vorgang ist notwendig, um unsere Schmerztherapie optimal auf Ihre
individuellen Bedürfnisse abstimmen und Ihnen die notwendige Zeit und
Aufmerksamkeit entgegenbringen zu können. Notfall- bzw. Akutpatienten, die
noch nicht in unserer Behandlung sind, wenden sich daher bitte an den/die
Hausarzt/ärztin, der eine bevorzugte Terminvergabe mit uns absprechen
kann.
Ersttermin
Sie haben Ihren ersten Termin für eine schmerztherapeutische Behandlung vereinbart. Bei den ersten ein oder zwei Terminen nehmen wir uns viel Zeit für Sie. Auch danach vergeben wir verbindliche Termine nach einem festen Zeitplan, sodass Ihnen in der Regel keine Wartezeiten entstehen. Es ist deshalb in Ihrem Interesse und dem der anderen Patienten, wenn Sie pünktlich kommen. Sonst müssen entweder alle anderen nach Ihnen warten, oder wir müssen Ihren Termin abkürzen.
Falls Sie aus irgendeinem Grund den ersten Termin nicht
wahrnehmen können, rufen Sie uns unbedingt frühzeitig an, damit wir
den Termin anderweitig vergeben können. Sollten Sie uns nicht informieren,
müssen wir Ihnen den Behandlungstermin privat berechnen (nach GOÄ,
ca. 90 ).
Als spezialisierte Praxis müssen wir einige Vorgaben
erfüllen und Vorschriften beachten, deshalb benötigen wir schon vor
einem ersten Gespräch mit Ihnen:
- den ausgefülltenFragebogen
- das ausgefüllte Schmerztagebuch
Wichtig für eine gute Behandlung ist es auch, dass Sie uns
sofort alle Vorbefunde als Kopie, Röntgenbefunde, normalerweise nicht die
Bilder, vom Hausarzt oder Facharzt , die für Ihre Krankheitsgeschichte von
Bedeutung sein können, vorbeibringen bzw. zuschicken. Sie können auch
die ganze Krankenakte einreichen. Wir entscheiden dann, was für uns
wichtig ist und kopieren es in unserer Praxis.
Wenn die Unterlagen nicht rechtzeitig vor dem Termin bei uns
sind, können wir Sie leider nur unzureichend behandeln und müssen
Ihren Termin auf später verschieben.
diesen Text zum Ausdrucken(im
PDF-Format * )
Hausbesuch
Bei bettlägerigen Patienten ist es möglich, in
Absprache mit dem Hausarzt/der Hausärztin einen Hausbesuch durch unsere
Ärzte zu veranlassen.
Versichertenkarte / Praxisgebühr:
Für eine zügige Abwicklung Ihrer Anmeldung bitten wir
Sie, beim ersten Besuch im Quartal Ihre Versichertenkarte, 10,00
Praxisgebühr oder eine Überweisung von Ihrem Hausarzt/Facharzt nicht
zu vergessen. Bitte informieren Sie uns auch über Änderungen Ihrer
persönlichen Daten, sofern diese noch nicht auf Ihrer Chipkarte
gespeichert sind. Die Praxisgebühr müssen Ärzte von allen
Patienten über 18 Jahren vor der ersten Behandlung verlangen.
Quartalsbeginn ist jeweils 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1.
Oktober.
nach oben