Qualifikation "Schwerpunkt Palliativmedizin
DGS / DGfA"
Die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e.V. (DGS) hat
zur Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung die Qualifikation
"Schwerpunkt Palliativmedizin" eingeführt.
Diese Basisqualifikation stellt eine fachgesellschaftsinterne
Weiterbildung dar, die von den Landesärztekammern und
Kassenärztlichen Vereinigungen
noch nicht anerkannt wird, und nach
erfolgreicher mündlicher Abschlussprüfung zugesprochen wird.
Die ärztliche
palliativmedizinische Kompetenz sollte belegt sein durch den Nachweis:
- eines Palliativ-Care-Kurses über 40 Stunden nach den
Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin
- einer Hospitation über zwei Wochen auf einer
Palliativstation oder einem Hospiz. Die ärztliche Leitung verfügt
über die von den Ärztekammern vergebene Zusatzweiterbildung
"Palliativmedizin"
- Verbesserung der Vergütung für kompetente
Schmerztherapie
- der regelmäßigen Fortbildung mit dem Nachweis von 20
Kreditstunden pro Jahr
Die pflegerische
palliativmedizinische Kompetenz sollte belegt sein durch den Nachweis:
- eines Palliativ-Care-Kurses über 160 Stunden nach den
Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin
- der regelmäßigen Fortbildung mit dem Nachweis von 20
Kreditstunden pro Jahr
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